


Rufen Sie uns an oder chatten Sie mit uns, und alles ist im Handumdrehen geregelt!
Unsere Reitschule verfügt über erstklassige Pferdeställe mit den Maßen 3 x 3,5 m, ausgestattet mit automatischen Tränken, einem Auslaufpaddock, abschließbaren Sattelschränken, Waschplätzen sowie einer überdachten Reithalle mit Agterberg-Boden.
Die Unterbringung Ihres Pferdes ist inklusive Stroheinstreu, 3-mal täglich Heulage, 2-mal täglich Kraftfutter sowie der Nutzung der überdachten Reithalle, des Sattelschranks und des Waschplatzes.
Ankunft
Der Stall steht am Anreisetag ab 14.00 Uhr für Ihr(e) Pferd(e) bereit. Kommen Sie früher an, haben wir noch keinen Platz für Ihr Pferd. Das bedeutet, dass Ihr Pferd im Anhänger bleiben muss. Sie können Ihr Pferd auch am Anhänger satteln und bereits einen schönen Ausritt durch den Wald machen, bis es 14.00 Uhr ist.
Abreise
Am Abreisetag müssen der Stall und der Sattelschrank bis 12.00 Uhr leer hinterlassen werden. Selbstverständlich können Sie nach 12.00 Uhr noch einen Ausritt machen, bevor Sie nach Hause fahren. Eine längere Nutzung des Stalls ist je nach Verfügbarkeit und gegen Aufpreis möglich.
Ja! Bevor Sie gemeinsam mit Ihrem Pferd Urlaub machen, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Pferd gegen Influenza geimpft ist. Dies muss im Pferdepass ersichtlich sein. Sowohl die Grundimpfung als auch die zweite Impfung innerhalb von 92 Tagen sind verpflichtend.
Wenn Sie Ihr Pferd im Anhänger transportieren, sind Sie verpflichtet, den Pferdepass mitzuführen. Der Pferdepass muss sich jederzeit in der Nähe des Pferdes befinden; eine Kopie ist nicht ausreichend. Wir bitten Sie daher bei der Ankunft, den Pferdepass vorzuzeigen. Haben Sie diesen nicht dabei, kann Ihr Pferd leider nicht bei uns untergebracht werden.
Sollten Sie Ihre Stallreservierung unerwartet stornieren müssen, gelten die Recron-Bedingungen. Wird die Reservierung aufgrund von Krankheit oder Tod Ihres Pferdes storniert, haben Sie bis 4 Wochen vor Anreise Anspruch auf Rückerstattung des von Ihnen gezahlten Betrags, sofern Sie eine Bescheinigung des Tierarztes vorlegen können. Anzahlungen werden nicht mit anderen Stallreservierungen verrechnet.